Voraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
Alle, die mindestens die Mittelschule in einem der nicht EU-Länder abgeschlossen haben sowie die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen. Reicht das Sprachniveau noch nicht aus, so kann man sich trotzdem initiativ bewerben und uns kontaktieren.
Über unsere Kooperationspartner in Serbien und Bosnien-Herzegowina bieten wir sprachliche Vorbereitungskurse an.
Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beziehungsweise eines entsprechenden Visums finden sich in § 39 AufenthG i.V.m. der Arbeitsgenehmigungsverordnungsowie der Beschäftigungsverordnung.
Eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 39 AufenthG):
- Es liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor.
- Durch die Beschäftigung von Ausländern ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt.
- Bevorzugte Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Bürger, Bürger aus den EWR-Staaten) stehen nicht zur Verfügung.
- Ausländische Arbeitnehmer werden nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt. Einwanderungswillige Arbeitskräfte und Arbeitgeber können sich über den "Migrations-Check"der Arbeitsagentur informieren, ob es in ihrem Fall möglich ist, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Sonderregelungen für Hochqualifizierte
„Blaue Karte EU“ / „Blue Card“ Seit Sommer 2012 gelten erleichterte Bedingungen für den Arbeitsmarktzugang von Hochqualifizierten in Deutschland. Die sog. „Blaue Karte EU“ / „Blue Card“erlaubt hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmern sowie ausländischen Fachkräften und ihren Familienangehörigen schneller und unter weniger strengen Voraussetzungen als bisher, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
Die „Blaue Karte EU“ kann von Bewerbern mit einer bestimmten Qualifikation, die in dem angestrebten Arbeitsverhältnis eine festgelegte Gehaltsgrenze überschreiten, beantragt werden.
Der Aufenthaltstitel wird dann ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt (Ausnahme: Antragsteller mit einen ausländischen Hochschulabschluss, die eine Beschäftigung in einem Mangelberuf anstreben).Nähere Informationen zur „Blauen Karte EU“, insbesondere zu den einzelnen Voraussetzungen und dem Antragsverfahren, finden Sie in unserem Merkblatt „Die Blaue Karte EU (Blue Card)“unter der Dok.Nr. 98464 auf unserer Internetseite.